Schul-ABC
A
Allergien, Anaphylaxie
Bitte informieren Sie die Schule über die für den Schulalltag relevante Allergien und stellen Sie ggf. schriftliche Unterlagen und klar gekennzeichnete Medikamente zur Verfügung. Wichtig ist auch ein Behandlungsplan und bei einer Anaphylaxie ein spezieller Anaphylaxie-Notfallplan, der mit einem Foto Ihres Kindes versehen sein sollte. Geben Sie alle Notfall-Kontakte an.
Im besten Fall ist Ihr Kind altersgemäß im Selbstmanagement seiner Allergie geschult und weiß, wie es sich bei Auftreten von Beschwerden den Lehrerer*innen oder Betreuer*innen mitteilen muss.
Aus gegebenem Anlass dürfen an unserer Schule (Standort Erfweiler-Ehlingen) Lebensmittel, die Erdnüsse oder Spuren von Erdnüssen enthalten, nicht verwendet und mitgebracht werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über allergieauslösende Lebensmittel
Ausflüge und Klassenfahrten
eben den Wandertagen, organisieren wir regelmäßig Schulausflüge, Besuche zu außerschulischen Lernorten oder, wie im vierten Schuljahr, eine mehrtägige Klassenfahrt. Diese Ausflüge bieten unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre Lernumgebung zu erweitern und praxisnahe Erfahrungen zu sammeln, die den Unterricht im Klassenzimmer bereichern. Die Ziele sind sorgfältig ausgewählt, um den Lehrplan zu ergänzen und den Kindern neue Perspektiven und praktisches Wissen zu vermitteln. Durch diese gemeinsamen Erlebnisse stärken die Kinder ihre sozialen Fähigkeiten und den Gemeinschaftssinn.
Jeder Ausflug wird im Voraus sorgfältig geplant und organisiert, um sicherzustellen, dass er sowohl lehrreich als auch sicher ist.
Vor jedem Ausflug erhalten Sie detaillierte Informationen über das Ziel, den Zeitplan und notwendige Vorbereitungen.
Die Teilnahme an den Schulausflügen ist während der Unterrichtszeit verpflichtend. Wir bemühen uns, die Kosten für die Eltern so gering wie möglich zu halten. In manchen Fällen werden die Ausflüge durch Fördermittel unterstützt.
Eltern, die Interesse haben, uns bei der Organisation und Durchführung der Ausflüge zu unterstützen, sind herzlich willkommen.
B
Befreiung von Unterrichtsstunden
Schülerinnen und Schüler können auf Antrag der Erziehungsberechtigten nur in Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden. Die Befreiung von einer Schulveranstaltung erteilt der Klassenlehrer.
Eine Befreiung vom Sportunterricht über zwei Unterrichtstage hinaus, muss ärztlich attestiert werden. Bei längerer Dauer als zwei Monate auf Grund wird ein amtsärztlichen erforderlich.
Die Erziehungsberechtigten können die Teilnahme Ihres Kindes am Religionsunterricht ablehnen. Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist dem Schulleiter von den Erziehungsberechtigten oder dem Schüler schriftlich abzugeben. Die Abmeldung hat sofortige Wirkung.
(Nach der Allgemeinen Schulordnung (ASchO § 7) )
Betreuungsangebot (FGTS)
Infotext folgt
Beurlaubung
Eine Beurlaubung wird nur in Ausnahmefällen gewährt (wichtige Familienanlässe, Todesfall, Hochzeit ...) und ist rechtzeitig bei der Klassenlehrerin zu beantragen.
Es können bis zu drei Tage im Monat von der Klassenlehrerin und bis zu zwei Wochen im Kalendervierteljahr vom Schulleiter genehmigt werden. Darüber hinaus, z. B. längere Mutter-Kind-Kuren, müssen beim Schulleiter beantragt und über die Schulaufsichtsbehörde erteilt werden.
Für die Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist der Schulleiter zuständig.
Nach der Allgemeinen Schulordnung (ASchO § 9)
Bildung & Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket der deutschen Bundesregierung unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. Es bietet finanzielle Hilfe für Lernförderung, Schulmaterial, Ausflüge, Mittagsverpflegung sowie für Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten. Ziel ist es, Bildungschancen zu verbessern und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Das Paket richtet sich an Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
Mehr Informationen unter "Bei Krankheit" (Link zu Homepage)
E
Entschuldigungen
Es besteht eine Entschuldigungspflicht.
Bitte melden Sie Ihr Kind am ersten Tag der Erkrankung vor Unterrichtsbeginn bis 07:45 Uhr telefonisch (06803 2758) oder schriftlich über den OSS-Messenger bei der Klassenlehrerin begründet ab!
Verspätete Krankmeldungen sorgen für unnötige Sorgen um Ihr Kind, da wir nicht wissen, ob ihm auf dem Schulweg etwas zugestoßen sein könnte.
Mehr Informationen unter "Bei Krankheit"
F
Fahrtkostenzuschuss
Das Schülerförderungsgesetz des Saarlandes bietet finanzielle Unterstützung für Schüler und deren Familien, um Bildungschancen zu verbessern und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist der Fahrtkostenzuschuss, der Familien entlastet und sicherstellt, dass Kinder und Jugendliche regelmäßig die Schule besuchen können.
Folgende Schülerinnen und Schüler (SuS) haben einen Anspruch auf Fahrkostenzuschuss für den Besuch der nächstgelegenen Schule, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen und der kürzeste Fußweg zur Schule mehr als zwei Kilometer beträgt:
SuS in Heimen oder in Familienpflege untergebracht sind
SuS, die Waisenrente oder Waisengeld erhalten
SuS mit anerkannter sonderpädagogischer Unterstützung
SuS, die selbst oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind
FGTS
Ab dem Schuljahr 2024/35 übernimmt die CJD als neuer Träger die Nachmittagsbetreuung. Die Teilnahme ist freiwillig, allerdings ist aus Gründen der Planungssicherheit erforderlich, dass die Teilnahme für das gesamte Schuljahr verbindlich ist. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde ist jedoch möglich.
Nähere Informationen erhalten sie hier.
H
Hausaufgaben
Jedes Kind führt ein Hausaufgabenheft. Die Hausaufgaben sind vollständig zu erledigen (zu Hause oder in der Betreuung) und auch durch die Erziehungsberechtigen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Hausaufgaben im Nachmittagsbereich: Die Hausaufgaben werden durch das betreuende Personal oder die betreuende Lehrkraft auf Vollständigkeit überprüft und je nach Umfang und Zeit auch kontrolliert. Mit unserem Hausaufgabenstempel im Hausaufgabenheft dokumentieren wir die Erledigung oder nicht erledigte Aufgaben.
Handhabung in Heften und Büchern:
Falsche Ergebnisse werden mit einem kleinen farbigen x markiert.
Im Bereich Texte verfassen wird nur auf Vollständigkeit überprüft.
Lesehausaufgaben werden einmal in der Hausaufgabenzeit leise gelesen (nicht vorgelesen) und zu Hause geübt.
Lesekompetenzhausaufgaben und Aufsätze werden nur auf Vollständigkeit überprüft.
Haben Kinder große Probleme bei Aufgaben wird dies notiert.
Während der Hausaufgabenzeit ist es nicht möglich für vergessene Materialien in den Klassensaal zurückzugehen.
K
Kopfläuse
Ein Kopflausbefall muss umgehend der Schule gemeldet werden. Wird eine Verlausung in der Schule festgestellt, sollte das Kind direkt abgeholt werden. Das Gesundheitsamt erlaubt den weiteren Aufenthalt in der Schule am Tag des Feststellens, wenn es nicht anderweitig betreut werden kann. Dabei müssen enge Kontakte zu anderen Kindern vermieden werden.
Nach erfolgreicher Behandlung kann das Kind wieder in die Schule kommen. Ein ärztliches Attest ist bei einem erstmaligen Befall nicht notwendig.
Krankheit, Krankmeldung
Die Erziehungsberechtigten müssen bei Erkrankung die Schule (Sekretariat oder Klassenlehrerin) unverzüglich unterrichten. Spätestens bei Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, aus der Dauer und Grund des Fehlens ersichtlich sind. Die Entschuldigung kann auch mittels OSS-Messenger erfolgen.
In Zweifelsfällen kann der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses verlangen, dessen Kosten die zur Vorlage Verpflichteten zu tragen haben.
L
Leistungsnachweis
folgt
Lesepaten
Alle Kinder lernen lesen! Wir haben auch Lesepaten, die mit den Kindern einzeln und ganz persönlich lesen lernen, Spiele machen usw. Herzlichen Dank an unsere motivierenden Lesepaten!
P
Parken auf dem Schulgelände
Wer sein Kind mit dem Auto zur Schule bringt bzw. abholt, muss dringend auf die Freihaltung der Parkfläche für die Busse achten! Der Parkplatz zwischen Schulgebäude und Feuerwehr ist dem Lehrpersonal vorbehalten. Hier können Sie Ihr Kind ein- und aussteigen lassen.
S
Schnee und extreme Wetterlagen
Schnee und Glätte, verbunden mit unzumutbaren
Schulanmeldung
Text folgt
Schulbuchausleihe
Text folgt
Schwimmunterricht
In der Klassenstufen 3 (oder 4) findet an unserer Schule in einem Halbjahr der Schwimmunterricht statt. Die Kinder und Lehrkräfte fahren gemeinsam mit dem Bus zum Schwimmbad Blieskastel. Es entstehen keine Kosten für Busfahrt und den Eintritt.
Für den Schwimmunterricht ist es nicht notwendig, dass ihr Kind bereits schwimmen kann. In der ersten Schwimmstunde überprüfen wir den aktuellen Leistungsstand der Schüler und teilen sie dann in eine Nichtschwimmer- und Übungsgruppe sowie in eine Schwimmergruppe ein. Auch Kinder, die bereits schwimmen können, bei denen wir jedoch Defizite in Ausdauer oder Schwimmtechnik entdecken, nehmen zunächst am Unterricht in der Nichtschwimmer- und Übungsgruppe teil. Ein Wechsel zwischen beiden Gruppen ist je nach Fort- oder auch Rückschritt jederzeit möglich.
Folgendes gehört in die Schwimmtasche Ihres Kindes:
eine Tüte für die nassen Schwimmsachen, falls kein Nassfach vorhanden
Badehose / Badeanzug oder Schwimmbikini
Duschgel und Shampoo
Handtuch
Haarbürste
Badeschuhe
Haargummi für Kinder mit langen Haaren
Mütze vor allem in den kühleren und kalten Monaten
Sportunterricht
Folgendes gehört in Sporttasche:
warme Monate: (kurze) Sporthose und T-Shirt
kühlere/ kalte Monate: lange Sporthose und (Langarm-)Shirt
Hallenschuhe (helle Sohle)
bei langen Haaren:
Haargummi zum Zusammenbinden der Haare
evtl. Sportbrille oder Brillenetui für Brille
WICHTIG:
im besten Falle an den Sporttagen keinen Schmuck tragen
SIE kleben morgens Ohrstecker Ihres Kindes mit Pflastern ab.
Halsketten, Arm- und Fußbänder werden immer ausgezogen! Ein Mitmachen ist mit Schmuck ausgeschlossen!
„Sport auf Socken“ ist nicht möglich! Rutschgefahr! Das Kind kann ggf. Barfuß teilnehmen.
Ihr Kind entscheidet nicht selbstständig, ob es am Sportunterricht nach einer Krankheit nicht teilnimmt. Bitte geben Sie eine Entschuldigung mit oder teilen Sie es der Klassenlehrerin über den OSS-Messenger mit.
U
Unterrichtbefreiung
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V
Verhalten im Bus
Die Verhaltensregeln im Bus werden mit den Kindern im Unterricht besprochen. Auch die Busaufsichten achten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Einhaltung der Regeln.
Dennoch möchten wir sie bitten, das richtige Verhalten im Bus und an den Haltestellen auch zu Hause zu besprechen. Umherlaufen, Plätze wechseln, abschnallen, sich nicht anschnallen oder sich Anweisungen der Busfahrer zu widersetzen, sind nicht nur untragbare Verhaltensweisen, sondern führen im schlimmsten Falle auch zu Unfällen. Wir erwarten von den Kindern ein respektvolles Verhalten untereinander, ohne anschreien und beleidigen.
Z
Zeugnisausgabe
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