Schulbuchausleihe
Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig.
Bücher, Arbeitshefte und Lektüren können nur im Paket ausgeliehen werden.
Nur in Arbeitsheften dürfen Eintragungen und Markierungen vorgenommen werden.
Die Höhe des Leihentgeltes hängt von der Bücherwahl der Schule ab.
Für Förderberechtigte besteht die Möglichkeit der Freistellung vom Leihentgelt.
Die Nutzungsdauer ist beschränkt: In der Regel sollen Bücher dreimal ausgeliehen werden.
Schuljahr 2025/26
Wenn Sie im kommenden Schuljahr (25/26) an der Schulbuchausleihe teilnehmen wollen und noch nicht angemeldet sind, geben Sie den Antrag bis spätestens ......2025 der Schule (Klassenlehrerin) zurück.
ACHTUNG: Die Freistellung muss jedes Schuljahr neu beantragt werden! (Frist 30. September 25)
Mehr Informationen, Downloads & FAQs hier
Wenn Sie an Ausleihe teilnehmen, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung der Stadt. Überweisen Sie den Betrag xx,xx € an das angegebene Konto.
Die Anmeldung gilt für die gesamte Grundschulzeit! Ist keine Teilnahme mehr erwünscht, nutzen Sie das Abmeldeformular, um sich bis zum 30. April jeden Jahres für das folgende Schuljahr abzumelden.



